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SP Frauen OÖ mobilisieren für ein gewaltfreies Leben

Unterstützung der Kampagne „Ein Nein muss genügen“ für Reform des Strafrechtes bei Vergewaltigung
SP Frauen OÖ mobilisieren für ein gewaltfreies Leben

Im Rahmen ihrer Aktionen anlässlich der Int. Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ (25. 11. bis 10. 12.) rücken die SPÖ Frauen OÖ heuer besonders auch eine Schutzlücke bei Vergewaltigungen in den Fokus. Wenn eine Frau sich aus Angst um ihr Leben nicht wehrt, ist eine Vergewaltigung dem Gesetz nach nicht strafbar. Die SPÖ Frauen fordern daher eine Reform im Strafgesetzbuch, dahingehend, dass jede sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person strafbar sein muss. Ein entsprechender Initiativantrag wurde bei der SPÖ-Bundesfrauenkonferenz sowie am Bundesparteitag beschlossen.

Frauen schätzen gefährliche Täter sehr oft richtig ein. Sie lassen die Gewalt über sich ergehen, aus Angst um ihr Leben. Die bedrohliche Situation der Opfer wird aber im Strafgesetzbuch ausgeblendet. So kommt es vor Gericht zu demütigenden Situationen für Frauen. Sie müssen sich vom Richter fragen lassen, warum sie sich nicht wehrten. Viele Frauen schrecken vor einer Anzeige zurück, weil sie sich diesen erniedrigenden Befragungen nicht stellen wollen. Die Vergewaltiger werden daher auch nicht verurteilt. Mit einer bundesweiten Kampagne unter dem Motto "Vergewaltigung verurteilen – Ein Nein muss genügen" und einer Online-Petition (siehe www.staedtebund.gv.at/gewalt) weisen Städtebund, die Gewaltschutzeinrichtungen und die Frauenbeauftragten auf eine dramatische Schutzlücke und notwendige Änderungen beim Vergewaltigungsparagrafen hin.

Eine Reform des Strafrechts fordert auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, die Österreich ratifiziert hat. Artikel 36 der Übereinkunft verlangt: Nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr muss unter Strafe gestellt werden, also eben auch dann, wenn der Willen der Frau missachtet wird. Vergewaltigung soll, so sieht es die Konvention vor, auch dann strafbar sein, wenn die sexuellen Handlungen ohne Gewalt, Freiheitsentziehung und Drohung, aber gegen den Willen der betroffenen Person passieren. Die SPÖ Frauen fordern die Umsetzung der Istanbul-Konvention ins österreichische Recht und eine entsprechende Reform im Strafgesetzbuch in den Paragrafen § 201 StGB und § 202 StGB und unterstützen somit die Städtebund-Initiative: Eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person muss strafbar sein.

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