AK fordert Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens!
Im Jahr 2012 wurde 2332 Oberösterreichern/-innen die Notstandshilfe wegen Anrechnung des Partnereinkommens gestrichen. Diese Anrechnung erfolgt nicht nur bei Verheirateten, sondern auch bei Menschen in Lebensgemeinschaften, obwohl hier nicht einmal ein Unterhaltsanspruch besteht. Die AK fordert die sofortige Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens.
Aufgrund ihrer niedrigen Einkommen sind vor allem Frauen betroffen: 86 Prozent der Fälle, in denen die Notstandshilfe gestrichen wurde, betrafen Frauen. Oft reicht schon ein Partnereinkommen von rund 1200 Euro, damit trotz jahrelangen Einzahlens in die Arbeitslosenversicherung vom eigenen Notstandshilfeanspruch nichts mehr übrig bleibt. Das Partnereinkommen wird abzüglich eines Freibetrags, der ab 1. Juli immerhin von 529 auf 609 Euro erhöht wird, herangezogen. Für Kinder, ältere Arbeitslose und bei Krediten, Krankheitskosten etc. gibt es zusätzliche Freibeträge bzw. Erhöhungen.
„Wer in eine staatliche Versicherung einzahlt, muss sich darauf verlassen können, dass sie ihm im Fall der Arbeitslosigkeit Sicherheit bietet“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Zumal die durchschnittliche Notstandshilfe ohnehin kaum zum Überleben reicht: Frauen bekommen in Oberösterreich 579 Euro (November 2012), Männer 747 Euro. Die Folgen sind dramatisch: Menschen, die in Österreich zwischen sechs und elf Monate arbeitslos sind, sind zu 29 Prozent von Armut bedroht. Dauert die Arbeitslosigkeit zumindest ein Jahr, steigt die Armutsgefährdung auf 47 Prozent.
Die Arbeiterkammer hat schon einiges erreicht: Inzwischen sind die Betroffenen zumindest eigenständig kranken- und pensionsversichert. Auch die Erhöhung des Freibetrages geht auf eine Initiative der AK zurück. „Trotzdem akzeptieren wir den unfairen Verlust eines eigenen Einkommens durch die Anrechnung des Partnereinkommens nicht“, betont AK-Präsident Kalliauer. „Diese diskriminierende Regelung muss weg!“