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„Gleichstellung ist möglich – auch in Oberösterreich“

„Das Land Oberösterreich vergibt öffentliche Aufträge und lässt dabei viel Geld fließen. Nur zum Vergleich: geschätzte 38 Milliarden Euro (16 Prozent des BIP) werden österreichweit durch öffentliche Aufträge vom Bund vergeben. Jetzt geht es darum das oberösterreichische Modell zur Auftragsvergabe umzusetzen und nicht abzuwarten“, erläutert Ablinger. Die AK Oberösterreich hat schon wichtige Vorarbeiten dazu geleistet und ein Modell präsentiert. „Auch im Oö. Landtag wurde auf SP-Initiative ein entsprechender Antrag eingebracht. Dieser wird derzeit in einem Unterausschuss behandelt. Jetzt geht es darum auch oberösterreichweit endlich nachzuziehen“, schließt sich auch die zweite Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer der Forderung an.
Nach dem Modell sollen Zuschläge nur noch jene Firmen erhalten, die sich zur innerbetrieblichen Gleichstellung verpflichten. Je nach Betriebsgröße müssen Unternehmungen unterschiedlich viele Maßnahmen (beispielsweise im Bereich der Stellenbesetzung, der Personalentwicklung, der Vereinbarkeit, der Entgeltgleichheit, etc.) aus einem Katalog wählen und nachweisbar umsetzen. Auf die Beratung von Unternehmen und die Kontrolle wird großer Wert gelegt. Dafür braucht es einerseits eine „Equal Pay Task-Force“ für Unternehmen und ein Kompetenzzentrum für die innerbetriebliche Gleichstellung.
Schließlich seien immer wieder Rechnungen angestellt worden, in denen untersucht wurde, wie lange es ohne den Einsatz aktiver Frauenförderung wohl dauern würde, bis wir die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern erreicht haben. „Ein Ergebnis sagt: von heute gerechnet wären das 236 Jahre, also im Jahre 2245. So lange können und wollen wir nicht warten Frau Landesrätin.“ schließt die SP-Frauenchefin Ablinger.
Infobox: Das Modell für Oberösterreich
Unternehmen verpflichten sich bereits bei der Anbotslegung, im Fall des Zuschlags oder der Förderung Maßnahmen in vier vorgegebenen Gleichstellungsfeldern durchzuführen oder weiterzuführen.
Die geplanten Gleichstellungsmaßnahmen müssen bereits zum Zeitpunkt der Anbotslegung beschrieben werden.
Die vier vorgegebenen Maßnahmenfelder sind:

Kontrolle und Institutionalisierung der Aktivitäten zur Gleichstellung
Als Unterstützungsangebot wird den Unternehmen eine Liste von möglichen Maßnahmen zur Verfügung gestellt und von MitarbeiterInnen des Kompetenzzentrums (für betriebliche Gleichstellung) dabei auch im Sinne der Qualitätssicherung unterstützt. Die Anzahl der Maßnahmen ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

Anwendung finden könnte diese Bestimmung:

Bisherige internationale Erfahrungen mit der Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung an betrieblichen Gleichstellungsmaßnahmen zeigen, dass Kontrolle für den Erfolg dieses Instruments unabdingbar ist. Bei Nichteinhaltung könnten diese Unternehmen für eine gewisse Zeit von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Siehe auch: Papouschek, U./Haidinger, B./Schönauer, A. (2009): Koppelung von Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen in WISO, Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift des Instituts für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ISW, Nr. 2/09, 32. Jahrgang, Linz, S. 37-52

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