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Familienministerin lässt Krisenpflegemütter weiter im Regen stehen

29. Januar 2019

Familienministerin lässt Krisenpflegemütter weiter im Regen stehen

SPÖ-Chefin Gerstorfer erbost über Gesetzespfusch am Rücken der Pflegeeltern

Familienministerin lässt Krisenpflegemütter weiter im Regen stehen:

Kinderbetreuungsgeld soll es erst nach drei Monaten geben

Seit Juli des Vorjahres bekommen die Krisenpflegemütter aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums kein Kinderbetreuungsgeld mehr. SPÖ-Chefin und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat seit September immer wieder auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) aufgefordert, diesen Missstand zu beenden.

Jetzt liegt dazu ein Entwurf der Regierungsparteien vor. Dieser sieht vor, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld wieder bekommen – aber erst dann, wenn sie ein Kind drei Monate lang ununterbrochen betreut haben. Der Pferdefuß dabei: In fast der Hälfte der Fälle dauert die Krisenpflege weniger als drei Monate, weil die Kinder entweder zu den leiblichen Eltern zurück- oder zu einer Dauerpflegefamilie kommen.

Gerstorfer ist erbost: „Für diesen Pfusch hat die Familienministerin jetzt länger als ein halbes Jahr gebraucht. Von den Krisenpflegeeltern erwartet man, dass sie von heute auf morgen alles liegen und stehen lassen und sich um ein Kind kümmern. Aber die Regierung will erst nach drei Monaten für diese aufopfernde Tätigkeit bezahlen. Das werden wir so nicht hinnehmen. Das Pflegegeld muss ab dem ersten Tag ausbezahlt werden!“

In Oberösterreich geben 33 Krisenpflegemütter Säuglingen und kleinen Kindern in Krisenzeiten Zuwendung, Geborgenheit und Wärme. Die Kinder werden aus unterschiedlichsten Gründen – meist aufgrund schwieriger Familiensituationen – für Tage, Wochen oder Monate in eine Krisenpflegefamilie gegeben. So lange, bis geklärt ist, ob das Kind zurück zu den leiblichen Eltern kann, ob es zu Verwandten oder dauerhaft zu Pflegeeltern kommt.

Bis Juli dieses Jahres bekamen Krisenpflegemütter für die Dauer, in der sie für ein Kind sorgen, Kinderbetreuungsgeld. Aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums gibt es seitdem kein Kinderbetreuungsgeld mehr, weil es sich – so die Begründung – bei dieser Form der Betreuung um kein Dauerpflegeverhältnis handelt.

Die Krisenpflegemütter können – da sie auf Abruf bereitstehen – keinem anderen Beruf nachgehen. Sie sind, um zumindest sozialversichert zu sein, bei „plan B“ geringfügig beschäftigt. „plan B“ ist ein gemeinnütziges Unternehmen in Leonding, das im Auftrag der oö. Kinder- und Jugendhilfe die Arbeit der Krisenpflegeeltern koordiniert und organisiert.

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