SWV – Margreiter: „Faire Bezahlung und Zeit zum Leben“ auch für selbstständige Frauen
Unternehmerinnen verdienen um die Hälfte weniger – Digitalisierung macht Wirtschaft weiblicher – SWV fordert bessere soziale Absicherung
Das Motto „Faire Bezahlung und Zeit zum Leben“ der SPÖ Bundesfrauen anlässlich des bevorstehenden internationalen Frauentags am 8. März greift Doris Margreiter, Bundesfrauenvorsitzende des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV), als wichtige Forderung auch für Selbstständige auf. „Die Einkommensschere bei den Selbstständigen klafft alarmierend weiter auseinander, als bei jenen der unselbstständig Beschäftigten – und das bei ohnehin schon sehr geringem Jahreseinkommen“, weist Margreiter auf die dramatische Einkommenssituation selbstständiger Frauen hin. Laut Einkommensbericht des Rechnungshofes 2014 betrugen die mittleren Einkünfte vor Steuern und nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bei Frauen 7.797 Euro und die der Männern 14.027 Euro. „Frauen verdienen damit fast um die Hälfte weniger als selbstständige Männer. Wer bitte soll davon noch würdig leben können?“ fragt sich die SWV-Frauensprecherin.
„Unternehmerinnen arbeiten ‚selbst’ und ‚ständig’“, erklärt Margreiter. Der Preis für die unternehmerische Freiheit ist jedoch der zusätzliche Druck, dem sie durch Haushaltsmanagement und Kindererziehung ausgesetzt sind. „Sie sind von ausgewogener ‚Work-life-balance’ leider weit entfernt“, stellt Margreiter ernüchternd fest, „Das muss sich ändern.“
Durch Digitalisierung wird Wirtschaft zunehmend „weiblicher“
Vor allem dann, wenn mit dem digitalen Wandel eine Verschiebung von weiblichen Erwerbstätigen in die Selbstständigkeit stattfindet, so Margreiter. „Die Digitalisierung am Arbeitsmarkt frisst Jobs mit ‚einfachen’ Qualifikationsanforderungen auf, während immer mehr weibliche EPU und KMU wie Pilze aus dem Boden schießen. Immerhin 58,4 Prozent aller neuen Unternehmen wurden im Jahr 2015 von Frauen gegründet, belegen Zahlen der Wirtschaftskammer. Zurückzuführen ist das auf die neuen Anforderungen in der Wirtschaft“, erklärt Margreiter.
Diese Entwicklung beunruhigt die SWV-Frauensprecherin. „Viele Frauen entscheiden sich für die Selbstständigkeit, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen“, erklärt Margreiter und nennt als Beispiel die selbstständigen Personenbetreuerinnen. Die 12.642 neuen Mitglieder im dazugehörigen Fachverband in der Wirtschaftskammer machen 20,7 Prozent aller Neugründungen im Jahr 2015 aus. „Diese Frauen nehmen ein für österreichische Verhältnisse sehr niedriges Einkommen in Kauf, weil sie größtenteils aus Osteuropa kommen und es dort als guter Verdienst gilt. Sie sind quasi sich selbst überlassen, da es aufgrund ihres ausländischen Hauptwohnsitzes wahnsinnig schwierig ist, sie zu organisieren“, macht Margreiter auf die Problemlage aufmerksam, „Angesichts der Überalterung der Gesellschaft brauchen wir diese Menschen jedoch dringender denn je. Als SWV werden wir nicht locker lassen und wollen dieser durchgängig weiblichen Berufsgruppe eine starke Stimme in der Wirtschaft verleihen, indem wir uns ihren Problemen annehmen.“
Bessere soziale Absicherung gegen Arbeitslosigkeit
„Daher setzen wir uns massiv für eine bessere soziale Absicherung ein, egal wie sehr sich andere Wirtschaftsvertreter dagegen wehren mögen“, zeigt sich die SWV-Unternehmerin kämpferisch, „denn Frauen, sowie auch Männer leider enorm unter der viel zu späten Auszahlung des Krankengeldes ab dem 43 Tag. Der 20-prozentige Selbstbehalt sowie die schlechten Aussichten auf die Selbständigen-Pension tun noch ihr übriges.“
„Wir müssen daher dringend Maßnahmen ergreifen, wie wir den negativen Entwicklungen am Arbeitsmarkt entgegensteuern können“, fordert Margreiter und warnt, „Wenn man in den nächsten 10 Jahren keine weiteren hunderttausende Arbeitslose mehr, insolvente Betriebe und ein unfinanzierbares Sozialsystem riskieren will, müssen kleine Selbstständige dringend besser sozial abgesichert werden und ihnen eine leistbare Lebensgrundlage ermöglicht werden“. Daher fordert sie abschließend konkret die Abschaffung des Selbstbehaltes, sowie die Ausbezahlung des Krankengeldes ab dem vierten Tag.